Veröffentlicht am: 21. August 2020| Kategorien: Investor Relations| 0,9 Minuten zu lesen| 185 Wörter|

Endgültige Halbjahreszahlen 2020

Nach endgültigen Zahlen stiegen die Umsatzerlöse der InterCard AG um ca. 9,4% auf TEUR 9.200, nachdem sie im ersten Halbjahr 2019 noch bei TEUR 8.411 gelegen hatten. Das EBITDA im Konzern liegt bei 1.182 TEUR (Vj. 919) und das EBIT bei 643 TEUR (Vj. 444). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) stieg von TEUR 386 auf TEUR 594 und der Jahresüberschuss liegt bei TEUR 206 nach TEUR 165 im ersten Halbjahr 2019.

Umsatzwachstum bei unseren Schweizer Tochtergesellschaften, eine strikte Kosten­disziplin sowie teilweise Sonderbestellungen oder vorgezogene Kartenlieferungen bei der InterCard GmbH Kartensysteme haben im ersten Halbjahr 2020 zu einem Anstieg des Konzernergebnisses geführt. Ferner hat sich das Volumen der Service- und Wartungsver­träge bei einzelnen Firmen im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Es konnten sowohl Migra­tionsprojekte bei Bestandskunden als auch relevante Neukunden außerhalb des Hoch­schulumfeldes gewonnen werden.

Die aktuelle Corona-Situation beeinflusst in Deutschland seit April die Umsetzung von bestehenden Projekten und führte zu Auf­tragsverschiebungen und wenn auch bislang noch geringen Investitionsstopps. Je nach Dauer wird dies zumindest im laufenden Geschäftsjahr zu einer Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit sowie der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der InterCard-Gruppe führen.

IR-Kontakt

Gerson Riesle
SECANDA AG
Marienstraße 10
D-78054 Villingen-Schwenningen

Disclaimer für zu­kunfts­ge­rich­te­te Aussagen

Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Ge­schäfts­ver­lauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den SECANDA Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zu­kunfts­ge­rich­te­te Aussagen darstellen können. Diese Aus­sa­gen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwar­ten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glau­ben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir wer­den ge­ge­be­nen­falls auch in anderen Berichten, in Prä­sen­ta­tionen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt wer­den, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den ge­gen­wär­ti­gen Erwartungen und bestimmten An­nah­men des SECANDA-Managements, von denen zahl­rei­che außerhalb des Einflussbereichs von SECANDA lie­gen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Un­ge­wiss­hei­ten und Faktoren, die in Ver­­öf­fent­li­chun­gen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des La­ge­be­richts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – be­schrie­ben wer­den, sich aber nicht auf solche be­schrän­ken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten rea­li­sie­ren oder sollte es sich er­weisen, dass die zugrunde liegenden Er­wartungen nicht eintreten be­zie­hungs­wei­se An­nah­men nicht kor­rekt waren, können die tatsächlichen Er­geb­nis­se, Leis­tun­gen und Erfolge von SECANDA (so­wohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Er­geb­nis­sen abweichen, die aus­drück­lich oder implizit in der zu­kunfts­ge­rich­te­ten Aussage genannt worden sind. SECANDA übernimmt keine Ver­pflich­tung und be­ab­sich­tigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aus­sa­gen zu ak­tua­li­sie­ren oder bei einer anderen als der er­war­te­ten Entwicklung zu korrigieren.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Über­set­zung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maß­geb­li­che Fassung des Dokuments der englischen Über­set­zung vor. Aus techni­schen Gründen kann es zu Ab­wei­chun­gen zwischen den in diesem Dokument ent­hal­te­nen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben ver­öf­fent­lich­ten Rechnungslegungsunterlagen kom­men.

Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den SECANDA Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zu­kunfts­ge­rich­te­te Aussagen darstellen können. Diese Aus­sa­gen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwar­ten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen.

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Wir wer­den gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Prä­sen­ta­tionen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten An­nah­men des SECANDA-Managements, von denen zahl­rei­che außerhalb des Einflussbereichs von SECANDA lie­gen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Ver­­öf­fent­li­chun­gen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – be­schrie­ben wer­den, sich aber nicht auf solche be­schrän­ken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich er­weisen, dass die zugrunde liegenden Er­wartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht kor­rekt waren, können die tatsächlichen Er­geb­nis­se, Leis­tun­gen und Erfolge von SECANDA (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Er­geb­nis­sen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zu­kunfts­ge­rich­te­ten Aussage genannt worden sind. SECANDA übernimmt keine Verpflichtung und be­ab­sich­tigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aus­sa­gen zu ak­tua­li­sie­ren oder bei einer anderen als der er­war­te­ten Entwicklung zu korrigieren.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Über­set­zung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maß­geb­li­che Fassung des Dokuments der englischen Über­set­zung vor. Aus techni­schen Gründen kann es zu Ab­wei­chun­gen zwischen den in diesem Dokument ent­hal­te­nen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben ver­öf­fent­lich­ten Rechnungslegungsunterlagen kom­men.

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